Allergene und Allergenkennzeichnung
Pflichtkennzeichnung in der gemeinschaftsverpflegung
Ob im Betrieb, in der Kita, in der Schule, in Senioreneinrichtungen oder in der Patientenverpflegung – ein effektives Allergenmanagement ist in der Gemeinschaftsverpflegung unverzichtbar. apetito unterstützt Sie bei Ihrem Allergenmanagement: Gemeinsam finden wir eine Lösung, wie Sie die Allergene gemäß LMIV korrekt deklarieren.
Hier erfahren Sie alles rund um das Thema Allergenkennzeichnung. Wir geben Ihnen umfangreiche Tipps, welche Allergene gekennzeichnet werden müssen und erläutern, warum eine Allergenkennzeichnung verpflichtend ist.
Was bedeutet Allergenkennzeichnung?
Klare Allergeninformation
Die häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten müssen gekennzeichnet werden.
Die Lebensmittelinformations-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Die LMIV stellt sicher, dass 14 allergene Zutaten sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, die in Lebensmitteln enthalten sein können, deutlich gekennzeichnet werden müssen.
Ziel ist dabei eine verbesserte Allergenkennzeichnung von verpackten und unverpackten Lebensmitteln (sogenannter loser Ware). Denn nur durch die Lebensmittelkennzeichnung können Menschen mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten leichter entscheiden, welche Speisen sie essen können.
Welche Allergene müssen gekennzeichnet werden?
Glutenhaltiges Getreide namentlich:
Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel-Weizen und Khorasan-Weizen
Schalenfrüchte namentlich:
Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia-/ Queenslandnüsse
Krebstiere
Eier
Fische
ErdnüsseSojabohnen
Milch (einschließlich Laktose)
Sellerie
Senf
Sesamsamen
Schwefeldioxid und Sulfite (>10mg/kg oder 10mg/l)
Lupinen
Weichtiere
Allergene deutlich kennzeichnen
Bei unverpackten Lebensmitteln in Bäckereien, im Restaurant oder in der Gemeinschaftsverpflegung kann die Allergenkennzeichnung schriftlich auf zum Beispiel Zutaten-, Allergenlisten und Speiseplänen oder auch mündlich erfolgen. Zu beachten ist, dass die Allergeninformation vor Vertragsabschluss leicht zugänglich zur Verfügung gestellt werden muss.
Allergenkennzeichnung loser Ware im Überblick:
- Auf einem Schild neben dem Lebensmittel
- In der Speise- oder Getränkekarte als Fußnote
- Kennzeichnung auf dem Speiseplan per z.B. Kürzel-Deklaration
- Als Aushang: In einem separaten Aushang weisen Sie auf allergene Zutaten hin
- In elektronischen Medien, welche leicht zugänglich in der Verkaufsstätte sind, Hinweis auf Allergene mit Hilfe eines Bildschirms oder Tablets
Eine mündliche Information ist durch geschultes Personal auch möglich. Allerdings ist bei dieser Information eine schriftliche Dokumentation der LMIV-Allergene zwingend notwendig. Dazu können Hefte, Kladden oder Informationsblätter genutzt werden.
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Allergenmanagement
Unser Service
Mit uns an Ihrer Seite gehen Sie nicht nur Ihrer Kennzeichnungspflicht nach, sondern stellen auch sicher, dass Ihr Allergenmanagement zu Ihrer individuellen Verpflegungsart passt. Mit apetito geben Sie Ihr Allergenmanagement in professionelle Hände.
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Was sind Allergene?
Was ist eine Allergie?
Die Begriffe Allergie und Unverträglichkeit werden fälschlicherweise oft synonym verwendet. Nahrungsmittelunverträglichkeiten stellt den Oberbegriff für sämtliche durch den Verzehr von Nahrungsmitteln ausgelöste Reaktionen dar. Zu den Nahrungsmittelunverträglichkeiten zählen dann u.a. Allergien (z.B. Milchallergie) und Intoleranzen (z.B. Laktoseintoleranz).
Gut zu wissen: Bei der Laktoseintoleranz handelt es sich somit nicht um eine Allergie, sondern um eine enzymatische Nahrungsmittelunverträglichkeit, die mengenabhängig auftritt.
Was bedeutet Spurenkennzeichnung?
Diese Angaben sind nicht gesetzlich geregelt. Sie erfolgen von den Herstellern aus Gründen der Produkthaftung. Trotz bestehendem Hinweis müssen nicht zwingend Bestandteile (Spuren) eines Allergieauslösers im Produkt enthalten sein. Bei fehlendem Hinweis bedeutet es im Gegenzug nicht, dass keine Bestandteile (Spuren) enthalten sind.
Welche Herausforderungen gibt es?
Ein Allergenmanagement aufzubauen ist mit einem großen Aufwand verbunden. Relevant ist die Betrachtung des gesamten Prozesses, d.h. vom Einkauf und Wareneingang, über Lagerung und Zubereitung bis hin zur Ausgabe und Verkauf. In den Küchen der Gemeinschaftsverpflegung entstehen somit neue Herausforderungen, die es zu meistern gibt.
- Werden Allergeninformationen beim Einkauf dokumentiert?
- Liegen Produktspezifikationen vor?
- Stimmen Bestellung, Wareneinkauf und Wareneinsatz in der Rezeptur überein?
- Wie werden Zutaten gelagert?
- Wird nach Rezeptur gekocht?
- Werden spontane Rezepturänderungen dokumentiert?
- Wie sieht der Reinigungsprozess aus?
- Sind Speisen eindeutig gekennzeichnet?
- Wird die Dokumentation regelmäßig aktualisiert?
- Ist das Personal geschult?
Unser Tipp: Binden Sie Ihr Allergenmanagement ins HACCP-Konzept mit ein.