Allergene und Allergenkennzeichnung

Pflichtkennzeichnung in der gemeinschaftsverpflegung

Seit Ende 2014 gilt die Lebensmittelinformationsverordnung (abgekürzt LMIV) EU-weit. Die LMIV regelt die Allergenkennzeichnung von verpackten und unverpackten Lebensmitteln, die für den Endverbraucher bestimmt sind. Für alle Speisen müssen Allergeninformationen zu den 14 häufigsten allergenen Zutaten bereitgestellt werden. 

Ob im Betrieb, in der Kita, in der Schule, in Senioreneinrichtungen oder in der Patientenverpflegung – ein effektives Allergenmanagement ist in der Gemeinschaftsverpflegung unverzichtbar. apetito unterstützt Sie bei Ihrem Allergenmanagement: Gemeinsam finden wir eine Lösung, wie Sie die Allergene gemäß LMIV korrekt deklarieren. 

Hier erfahren Sie alles rund um das Thema Allergenkennzeichnung. Wir geben Ihnen umfangreiche Tipps, welche Allergene gekennzeichnet werden müssen und erläutern, warum eine Allergenkennzeichnung verpflichtend ist.
apetito_Allergenkennzeichnung_Lebensmittel

Was bedeutet Allergenkennzeichnung?

Klare Allergeninformation

apetito_Allergenkennzeichnung_14 Hauptallergene

Die häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten müssen gekennzeichnet werden.


Die Lebensmittelinformations-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Die LMIV stellt sicher, dass 14 allergene Zutaten sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, die in Lebensmitteln enthalten sein können, deutlich gekennzeichnet werden müssen.

Ziel ist dabei eine verbesserte Allergenkennzeichnung von verpackten und unverpackten Lebensmitteln (sogenannter loser Ware). Denn nur durch die Lebensmittelkennzeichnung können Menschen mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten leichter entscheiden, welche Speisen sie essen können.

Welche Allergene müssen gekennzeichnet werden?

Die Informationspflicht gemäß der Allergenkennzeichnung gilt für 14 allergene Zutaten sowie daraus hergestellte Erzeugnisse:

Glutenhaltiges Getreide namentlich:
Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel-Weizen und Khorasan-Weizen

Schalenfrüchte namentlich:
Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia-/ Queenslandnüsse 

Krebstiere

Eier 

Fische 

Erdnüsse 

Sojabohnen

Milch (einschließlich Laktose)

Sellerie 

Senf 

Sesamsamen 

Schwefeldioxid und Sulfite (>10mg/kg oder 10mg/l)

Lupinen 

Weichtiere

apetito_Allergenkennzeichnung_Hinweis zu Gluten und Schalenfruechten

Allergene deutlich kennzeichnen

apetito_Allergenkennzeichnung_Poster_14 Hauptallergene

Bei unverpackten Lebensmitteln in Bäckereien, im Restaurant oder in der Gemeinschaftsverpflegung kann die Allergenkennzeichnung schriftlich auf zum Beispiel Zutaten-, Allergenlisten und Speiseplänen oder auch mündlich erfolgen. Zu beachten ist, dass die Allergeninformation vor Vertragsabschluss leicht zugänglich zur Verfügung gestellt werden muss.

Allergenkennzeichnung loser Ware im Überblick:  

  1. Auf einem Schild neben dem Lebensmittel 
  2. In der Speise- oder Getränkekarte als Fußnote 
  3. Kennzeichnung auf dem Speiseplan per z.B. Kürzel-Deklaration
  4. Als Aushang: In einem separaten Aushang weisen Sie auf allergene Zutaten hin 
  5. In elektronischen Medien, welche leicht zugänglich in der Verkaufsstätte sind, Hinweis auf Allergene mit Hilfe eines Bildschirms oder Tablets


Eine mündliche Information ist durch geschultes Personal auch möglich. Allerdings ist bei dieser Information eine schriftliche Dokumentation der LMIV-Allergene zwingend notwendig. Dazu können Hefte, Kladden oder Informationsblätter genutzt werden.

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Allergenmanagement

Unser Service

Mit uns an Ihrer Seite gehen Sie nicht nur Ihrer Kennzeichnungspflicht nach, sondern stellen auch sicher, dass Ihr Allergenmanagement zu Ihrer individuellen Verpflegungsart passt. Mit apetito geben Sie Ihr Allergenmanagement in professionelle Hände.

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